Ausschreibung

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1. Wettkampfstätte

Wellenfreibad Reutlingen

Hermann-Hesse-Straße
72762 Reutlingen
Tel.: 07121/582 3792

Wettkampfbecken: 50m-Bahn, 8 Startbahnen durch wellenbrechende TURBO-STOP-Leinen getrennt
Wassertiefe 1,80 - 2,20m
Wassertemperatur ca. 26°C

Zeitmessung: Automatisch

2. Corona-Regeln/ Hygienekonzept

In erster Linie gelten die zum Zeitpunkt des Wettkampfs veröffentlichten und gültigen Regelungen zu Corona (Cora-Verordnung des Landes Ba-Wü, des Bundes und evtl. Allgemeinverfügungen der Stadt Reutlingen). Alle Teilnehmer müssen diesen Regelungen in Bezug auf das Land Baden-Württemberg und der Stadt Reutlingen entsprechen (andere Bundeslandspezifische Regelungen haben in Bezug auf diesen Wettkampf keine Gültigkeit).
Sofern erforderlich wird der Veranstalter / Ausrichter ein veranstaltungs-bezogenes Hygienekonzept erarbeitet (die aktuellste Version wird auf unserer Homepage veröffentlicht). Die darin enthaltenen besonderen Regeln / Bestimmungen sind unbedingt zu beachten und einzuhalten. Bei Verstößen erfolgt der Ausschluss von der Veranstaltung.
Das Hygienekonzept wird mit den örtlichen Behörden abgestimmt und wird vor Veranstaltungsbeginn den teilnehmenden Vereinen zur Kenntnis gegeben. Je nach Verlauf des Infektionsgeschehens kann es durch Festlegung des Veranstalters / Ausrichters zu kurzfristigen Regel- bzw. Durchführungsänderungen kommen. In diesem Zusammenhang kann es auch zu einer Zugangsbeschränkung kommen.

2. Austragungsbestimmungen

Die Wettkämpfe werden nach den Wettkampfbestimmungen des Deutschen Schwimmverbandes (WB) in der am Wettkampftag gültigen Version ausgetragen. Es gelten die Rechtsordnung (RO) und die Anti-Doping-Ordnung (ADO) des Deutschen Schwimmverbandes in der am Wettkampftag gültigen Fassung. Für Behinderte mit entsprechendem Klassifizierungsnachweis sind zusätzlich die Wettkampfbestimmungen des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) anzuwenden.
Durch ihre Meldung erkennen alle Schwimmer diese WB, die RO und die ADO des DSV an. Alle Angaben beziehen sich auf alle Geschlechter.

3. Teilnahmebedingungen

Die Wettkämpfe sind offen für alle Vereine und Startgemeinschaften des Deutschen Schwimmverbandes (DSV) sowie für alle ausländischen Vereine, deren nationaler Schwimmverband der LEN (Ligue Européenne de Natation) und der FINA (Fédération Internationale de Natation) angehört und die darin Startrecht haben.Mit der Meldung zum Wettkampf erklärt der Verein/der Schwimmer, dass er mit der Speicherung der Daten gemäß der DSV-Datenschutz-Informationen einverstanden ist, die veröffentlicht und einsehbar sind unter: http://www.dsv.de/schwimmen/fachsparte-schwimmen/sonstige-veröffentlichungen
Mit Abgabe der Meldungen bestätigen die meldenden Vereine, dass deren gemeldete Schwimmerinnen und Schwimmer sportgesund sind.

4. Ein-Start-Regel

Bei allen Strecken kommt die Ein-Start-Regel zur Anwendung!

5. Meldeanschrift

Katrin Fehrle
Tannenberger Str. 31
72760 Reutlingen

E-Mail: meldungen@ssg-rt-tue.de

6. Meldungen

Als Datei im aktuellen DSV7-Standard (bitte zur Sicherheit einen Ausdruck der Meldungen mitschicken) zusammen mit dem Meldebogen (Form 101). Das Meldeergebnis wird den Vereinen per Mail an die E-Mail von der die Meldung abgeschickt wurde zugeschickt, soweit es nicht noch Abmeldefristen gibt. Geben Sie bitte eine aktive E-Mail-Adresse an, damit der Versand der spätere Versand der Vereinsstartliste und die Anzahl der zu stellenden Kampfrichter pro Verein umgehend erfolgen kann.
Das Meldeergebnis wird ausschließlich per E-Mail verschickt. Meldeergebnisse in Papierform werden lediglich an die Schiedsrichter und das Kampfgericht verteilt.

7. Meldezahlbegrenzung

Nachmeldungen sind nicht möglich! Der Veranstalter behält sich vor, Meldungen abzuweisen, wenn die Anzahl der Meldungen (ca. 3.500) einen wettkampfgerechten Ablauf der Veranstaltung nicht mehr ermöglicht.
In diesem Fall werden die zuletzt eingehenden Meldungen bei der Meldeadresse nicht berücksichtigt. Bei starker Beteiligung behält sich der Veranstalter vor, die Anfangszeiten zu ändern. Mitteilung erfolgt mit dem Meldeergebnis.

8. Besondere Jugendschutz-Regeln

Der Veranstalter wird im Rahmen seiner Möglichkeiten eine Prüfung der eingehenden Meldungen vornehmen, verantwortlich für die Einhaltung der Jugendschutz-Regeln sind jedoch die meldenden Vereine.
Hierbei gilt insbesondere, dass die Sportler der Jahrgänge 2014 und jünger maximal 6 Starts pro Tag – inkl. Staffelstart – absolvieren dürfen.

9. Meldeschluss

Sonntag XX. Juni 2024 um 18:00 Uhr bei der Meldeanschrift

10. Meldegeld

Das Meldegeld für die Langen Strecken (400m L, 800m F und 1500m Freistil) beträgt pro Start 9,00 € und für alle anderen Einzelstarts je 7,00 €. Das Meldegeld pro Staffelstart beträgt 8,00 €. Das Meldegeld bitte bis zum Meldeschluss unter Angabe des Vereinsnamens überweisen auf das Konto:
IBAN: DE28 6405 0000 0000 0160 87

11. Laufeinteilung

Die Läufe aller Wettkämpfe, mit Ausnahme der Wettkämpfe, die als Vorläufe ausgeschrieben sind, werden gemäß § 121 ohne Rücksicht auf die Jahrgänge nach Meldezeit gesetzt. Für die Wettkämpfe über 400m, 800m und 1500m Freistil behält sich der Veranstalter vor, die Läufe in Doppelbesetzung pro Bahn und mit Handzeitnahme auszutragen. Die Wettkämpfe 14-15 und 36-37 sind auf jeweils 6 Läufe begrenzt, die Wettkämpfe 16-19 sind auf jeweils 4 Läufe begrenzt. Die Vorläufe der Wettkämpfe 3, 4, 9, 10, 22, 23, 29 und 30 werden gemäß §122 gesetzt. Für die Finals qualifizieren sich die 8 Zeitschnellsten (je offen und Jugend) aus den Vorläufen. Ebenso werden pro Wettkampf 6 Ersatzschwimmer berufen. Die Abmeldefrist für alle Endläufe beträgt 30 Minuten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor die Anfangs- und Pausenzeiten (kurzfristig) zu ändern.

12. Wertung

Die Wettkämpfe 14 bis 19 und 34 bis 37 werden als offene Klasse gewertet.
Alle übrigen Einzelwettkämpfe werden wie folgt gewertet:

- Jg. 2006 und älter: Offene Klasse; und
- Jg. 2007 und jünger nach Jahrgängen getrennt

Die 8 Zeitschnellsten der Vorläufe (Jahrgänge 2012-2009) erreichen die Jugendfinals.
Die 8 Zeitschnellsten der Vorläufe (Jahrgänge 2008 und älter) erreichen das offene Finale.

Staffelwertung:
Im WK 13, 26 und 33 gibt es folgende Wertungsklassen: E- Jugend (Jg. 2015/2016) und D-Jugend (Jg. 2013/2014). Die Staffeln sind mit jeweils zwei weiblichen Schwimmerinnen und zwei männlichen Schwimmern zu besetzen.
Im WK 13 und 33 gibt es folgende Wertungsklassen: C/B- Jugend (Jg. 2012-2009) und offene Wertung. Die Staffeln sind mit jeweils zwei weiblichen Schwimmerinnen und zwei männlichen Schwimmern zu besetzen.

Mehrkampf für die Jahrgänge 2011 und 2012:
Die Wertung erfolgt für alle Schwimmer/innen der Jahrgänge 2011 und 2012 getrennt nach Jahrgängen und jeweiligen Lage.
Für diesen Mehrkampf gelten folgende Regeln. Wahlweise eine Schwimmart nach §§126-129 WB-Fachteil Schwimmen mit den Teil-Disziplinen 50m, 100m und 200m Gesamtschwimmart plus 200m Lagen. Somit besteht eine Wahlmöglichkeit aus folgenden vier Varianten:

• Mehrkampf 1: 50m K, 100m K, 200m K plus 200m L oder
• Mehrkampf 2: 50m R, 100m R, 200m R plus 200m L oder
• Mehrkampf 3: 50m B, 100m B, 200m B plus 200m L oder
• Mehrkampf 4: 50m S, 100m S, 200m S plus 200m L

Die Punkte jeder Teilstrecke werden gemäß der World Aquatics-Tabelle ermittelt. Im Falle einer Disqualifikation auf einzelnen Teilstrecken, werden für diese Strecke null Punkte vergeben.

Mehrkampf für die Jahrgänge 2013 - 2016:
Die Wertung erfolgt für alle Schwimmer/innen der Jahrgänge 2013 bis 2016 getrennt nach Jahrgängen. Alle Schwimmer der Jahrgänge 2016, die bei allen drei 50m-Strecken in die Wertung kommen, nehmen an der Mehrkampf-Wertung teil. Die Punkte aller 50m-Strecken einer Schwimmerin oder eines Schwimmers ergeben sich nach der World Aquatics-Tabelle.

Alle Schwimmer der Jahrgänge 2013 – 2015, die bei allen vier 50m-Strecken in die Wertung kommen, nehmen an der Mehrkampf-Wertung teil. Die Punkte aller 50m-Strecken einer Schwimmerin oder eines Schwimmers ergeben sich nach der World Aquatics-Tabelle

13. Auszeichnungen

Sofern Siegerehrungen durchgeführt werden können, finden diese während der Wettkampfveranstaltung statt. Der Veranstalter wird hierüber kurz vor Durchführung der Veranstaltung entscheiden. Die Urkunden werden den Vereinen nach Wettkampfende/Protokollerstellung per pdf-Datei zum Ausdruck zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus erhalten alle Teilnehmer der Jahrgänge 2013 bis 2016 Urkunden.

Die drei Erstplatzierten aller Wertungsklassen erhalten Medaillen in Gold, Silber und Bronze.
Für die Plätze 1-3 aller offenen Finals werden jeweils 50,00 €, 30,00 € und 20,00 € als Siegprämie bei der Siegerehrung überreicht. Ferner erhalten die Erstplatzierten der Finalläufe Kleinpokale.
Für die Plätze 1-3 aller Jugendfinals werden Gutscheine in Höhe von 20,00€, 15,00€ und 10,00 € vergeben.
Im Staffelwettbewerb erhalten alle Schwimmer/innen der drei Erstplatzierten Staffeln Medaillen.

Mehrkampf für die Jahrgänge 2011 und 2012:
In jeder Disziplin (Brust, Rücken, Schmetterling oder Freistil) erhält der jeweilige Mehrkampfsieger getrennt nach weiblich und männlich ein Geschenk.

Mehrkampf für die Jahrgänge 2013 - 2016:
Die drei Erstplatzierten der Wertung erhalten Minipokale.

14. Kampfgericht

Die meldenden Vereine haben grundsätzlich pro Abschnitt Kampfrichter mit gültiger Lizenz zu stellen. Der komplette Wettkampf wird mit einem doppelten Zeitgericht bestritten. Alle meldenden Vereine beteiligen sich im Verhältnis ihrer Meldungen am Kampfgericht. Die notwendige Anzahl der zu stellenden Kampfrichter wird mit dem Meldeergebnis bekanntgegeben. Wir bitten dringlichst die Vereine um die Stellung der bekannt gegebenen Kampfrichter.

15. Protokoll

Das Protokoll wird während der Veranstaltung auf www.achalmcup.de zeitnah zur Verfügung gestellt. Der Veranstalter behält sich vor bei entsprechenden Abstandsvorschriften von einem Aushang abzusehen.
Das Protokoll kann entsprechend der Regelungen des SVW spätestens am 3. Werktag nach dem Wettkampf auf der Homepage des SV Württemberg (http://www.svw-online.de > Schwimmen > Protokolle > Protokolle ansehen) als PDF-Datei heruntergeladen werden (es gibt keine Papierversion des Protokolls mehr).

16. Datenschutz

Veranstalter und Ausrichter verarbeiten personenbezogene Daten, die die Vereine / Startgemeinschaften im Rahmen der Meldungen zu dieser Wettkampfveranstaltung zur Verfügung stellen. Informationen zum Datenschutz bei der Teilnahme an Wettkampfveranstaltungen in der Sportart Schwimmen sind auf der Homepage des Deutschen Schwimm-Verbandes veröffentlicht: http://www.dsv.de/fileadmin/dsv/images/schwimmen/DSV_Datenschutz_Informationen.pdf

17. Öffentlichkeitsarbeit

Im Verlauf der Veranstaltungen können von den Aktiven, Trainern und Betreuern Film- und/oder Bild- und/oder Tonaufnahmen gemacht werden. Der Ausrichter wird diese Medien im Rahmen seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verwenden. Mit der Meldung erklärt der Verein/Aktive/Trainer/ Betreuer sein Einverständnis.

18. Verpflegung während der Veranstaltung

Das Angebot für eine Verpflegung vor, während oder nach der Veranstaltung orientiert sich am Hygienekonzept der Schwimmveranstaltung. Wir informieren alle teilnehmenden Vereine spätestens mit Bekanntgabe des Meldeergebnisses über das Verpflegungsangebot vor Ort.

19. Verschiedenes

Wertsachen sind von den Vereinen zu sichern. Für Schäden und Verluste übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Zelte, Pavillons und Strandmuscheln dürfen auf der Wiese hinter dem Sprungturm und auf der Wiese bei der Uhr aufgebaut werden. Die Flächen werden des Wettkampfes ausgeschildert. Auf allen anderen Liegewiesen ist der Aufbau von Strandmuscheln und Zelten verboten. Die Zelte können über Nacht auf eigenes Risiko stehen bleiben. In den Zelten darf nicht übernachtet werden.
Den Anweisungen des Bäderpersonals ist Folge zu leisten.

Quartierwünsche für Übernachtungen in Reutlingen sind an die Tourist Information Reutlingen,
http://www.tourismus-reutlingen.de/uebernachten-gastronomie.html
zu richten.
Für Fragen zu Unterkünften in Tübingen steht der Bürger- und Verkehrsverein Tübingen,  http://www.tuebingen-info.de/ gerne zur Verfügung.
Die Ausschreibung ist der Veranstaltung ist vorbehaltlich aller Entwicklungen zur Corona-Pandemie. Der Veranstalter hat das Recht die Veranstaltung kurz vor Veranstaltungsbeginn aufgrund von Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie abzusagen.
Die Veranstaltung wurde beim Württembergischen Schwimmverband angezeigt und von diesem genehmigt.